Information: 24h Lieferantenwechsel & Umzüge

Gesetzliche Änderung ab Juni 2025

Ab Juni gelten neue gesetzliche Vorgaben für Energieversorger. Mit Inkfrafttreten der gesetzlichen Änderungen kann ein Wechsel des Energielieferanten nur noch in die Zukunft erfolgen, nicht mehr rückwirkend.

Aktuell gelten diese Regelungen auch schon, wenn ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) verbaut ist. Hier können jetzt schon keine rückwirkenden Umzüge, Hausverkäufe oder der Wechsel eines Energielieferanten erfolgen. Eine Rückwirdkende Umschreibung ist leider nicht mehr möglich.

Bitte informieren Sie uns deshalb 14 Tage vor Übergabe des Objekts oder des Mieterwechsels.