Informationen zum Netzanschluss von EEG Anlagen und Co.

-ohne Antrag kein Anschluss, keine Betriebserlaubnis und kein Geld-

Hinweis für alle künftigen Weilburger EEG- oder KWKG-Anlagenbetreiber

Weilburg, 22.12.2020 (JK) Die Errichtung und der Betrieb von EEG-Anlagen ist sinnvoll und spart Geld- aber nur da, wo es geht und wenn man sich an die Regeln hält.

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Die Stadtwerke Weilburg schließen Erneuerbare-Energien-Anlagen und KWKG-Anlagen unverzüglich und vorrangig an das öffentliche Netz an. Da wir allerdings nicht überall gleichzeitig sein können, hat der Gesetzgeber sich ein ausgeklügeltes mehrstufiges Verfahren einfallen lassen, damit die Anlagen sicher, ordnungsgemäß sowie möglichst rasch und reibungslos ans Netz können. Wir haben uns in den letzten zwanzig Jahren seit Inkrafttreten des EEG darauf optimiert und sind allen Wünschen schnell und effizient
nachgekommen. Wir haben praktisch jede ordentlich beantragte Anlage auch genehmigt und kurzfristig ans Netz genommen.

Neben den ansonsten sehr zuverlässigen und erfahrenen Installateuren gibt es in letzter Zeit leider zunehmend „faule Vögel“, die Anlagen ohne die erforderlichen Anträge, Nachweise und Genehmigungen und Fachkenntnisse „schwarz“ errichten, teilweise mit viel zu dünnen Leitungen und ohne Beachtung der einschlägigen Vorschriften. Hier steht dann der Hauseigentümer als Eigentümer und Betreiber der elektrischen Kundenanlage
persönlich in der Haftung, und zwar nicht nur für Folgen z.B. eines hierdurch ausgelösten Brandes, sondern auch für schädliche Rückwirkungen ins Netz.

Weiter stehen Forderungen des Staates für entgangene Abgaben, Steuern und Umlagen durch falsche oder nicht richtig angemeldete Messtechnik ins Haus. Tun Sie sich das nicht an, holen Sie sich im Zweifelsfall ein zweites Angebot einer anderen Firma (zertifiziertes, erfahrenes Unternehmen) ein oder sprechen Sie uns im Vorfeld Ihrer Überlegungen an. In der Regel zahlt man beim billigen Bieter hinterher doppelt und hat noch die Nachwirkungen von Pfusch am Bein.

Die Reihenfolge ist grundsätzlich:

    1. Angebote einholen, auf Plausibilität und Vollständigkeit prüfen
      (Aufgabe des Hausbesitzers / Anschlussnehmers), Dauer: ca. einige Tage / Woche. Angebote sind in der Regel kostenfrei.

      Tipp: Angebote vom Installateur ausdrücklich mit Unterlagen zur Anfrage
      beim örtlichen Netzbetreiber erstellen lassen (erfahrene Installateure wissen
      genau, was gebraucht wird). Das kostet zwar einen geringen Betrag, der in
      der Regel vom Auftragnehmer nach Beauftragung angerechnet wird,
      bringt aber Sicherheit, was Zeit, Kosten und Ausführung angeht. Falls Sie
      dennoch das Wagnis eines unerfahrenen Installateurs eingehen wollen: Für
      die Bieter, die sich zum ersten Mal an der Errichtung einer Anlage
      versuchen, halten die Stadtwerke auf ihrer Homepage Informationen und
      eine Checkliste bereit.

    2. Netzanschlussbegehren / Netzverträglichkeitsprüfung mit allen erforderlichen Unterlagen an die Stadtwerke Weilburg stellen, bzw. ausgewählten Bieter hierfür bevollmächtigen. Die acht Wochen Frist läuft, sobald ein vollständiger Antrag durch den vom Anschlussnehmer bevollmächtigten Installateur schriftlich bei den Stadtwerken Weilburg eingegangen ist. Bei der Netzverträglichkeitsprüfung /  Anschlusszusage gilt das Windhundprinzip: Wer zuerst den vollständigen Antrag gestellt hat, mahlt zuerst und wenn das Netz voll ist, kann erst einmal nicht gebaut werden.

      Tipp: Bei kleinen Anlagen <30kW reicht in der Regel der normale
      Stromantrag mit allen Unterlagen über die geplante Anlage (Stadtwerke
      Weilburg Checkliste). Das Ergebnis der Vorprüfung / die Anschlusszusage
      liegt dann in der Regel sehr schnell, oft innerhalb von 1-2 Wochen vor.
      Deshalb: Voranfrage bei den Stadtwerken rechtzeitig stellen, ob oder zu
      welchen Bedingungen und Kosten am vorgesehenen Standort der
      Anschluss und der Betrieb einer Einspeiseanlage in welchem Zeitraum
      überhaupt möglich ist. Die Netzverträglichkeitsprüfung bis zu einer Leistung
      von 30kW ist für Weilburger zur Zeit noch kostenfrei und dauert
      normalerweise nur ca. zwei Wochen.

    3. Nach schriftlicher Freigabe bzw. je nach Verfahren schriftlich bestätigtem Antrag bzw. Auftragsbestätigung zum Netzausbau / Netzanschluss durch die Stadtwerke kann mit der Errichtung der Anlage begonnen werden (Auftrag an Installateur).

      Tipp: Erst nach schriftlicher Genehmigung der Stadtwerke das ausgewählte
      Unternehmen beauftragen oder mit der Errichtung der Anlage beginnen
      bzw. zur Vertragsbedingung machen, damit man ggf. noch aussteigen
      kann, falls der beauftragte Unternehmer Fehler gemacht haben sollte. Dies
      gilt besonders, wenn der Anlagenbetreiber, der Hausbesitzer und der
      Anschlussnehmer nicht ein und dieselbe Person ist.

    4. Rechtzeitig, bevor der Installateur die Anlage fertig gestellt hat, sendet der Installateur den unterschriebenen Inbetriebsetzungsantrag als Teil der
      Stromanmeldung an die Stadtwerke. Mit Eingang der vollständigen Unterlagen läuft die vier Wochen Frist. Die Stadtwerke stimmen dann einen gemeinsamen Inbetriebsetzungstermin ab.

    5. Gemeinsame Abnahme mit dem Anlagenbetreiber und dem (bevollmächtigten) Installateur. Der Installateur bereitet die unterschriebene
      Unbedenklichkeitsbestätigung als Grundlage des späteren Inbetriebsetzungsprotokolls zum Netzanschluss vor. Ab diesem Tag ist die
      Erzeugungsanlage über die elektrische Kundenanlage des Anschlussnehmers an das öffentliche Netz angeschlossen und die elektrische Einspeisung beginnt.

    6. Die spätere Vergütung kann beginnen, sobald die Anlage ordnungsgemäß registriert und angemeldet ist: Registrierung im Marktstammdatenregister
      spätestens innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme durch den Anlagenbetreiber (verpflichtendes Onlineverfahren) oder durch dessen Bevollmächtigten.

    7. Weitere Prüfung und Freigabe der kaufmännischen Daten im durch das Marktstammdatenregister vorgesehene Verfahren durch die Stadtwerke, idR
      innerhalb einer Woche, in Einzelfällen kann die Klärung z.B. bei unplausiblen Angaben bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.

    8. Absichtserklärung des Anlagenbetreibers: Der Anlagenbetreiber muss sich den Stadtwerken gegenüber schriftlich äußern, wie die Anlage betrieben wird (z.B. Eigenversorgung / Netzeinspeisung / Direktvermarktung // steuerliche und rechtliche Detailfragen, z.B. Ausweisung der Umsatzsteuer / Vorsteuerabzugsberechtigung…). Auch hierzu haben die Stadtwerke Vordrucke zum Download bereit gestellt. 

    9. Auslösung der Vergütung:
      Wenn alle erforderlichen Unterlagen zu 1-8 fristgerecht, vollständig und plausibel vorliegen, erfolgt die Zahlung der Einspeisevergütung